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Dauercamping

Warteliste für Dauerstellplätze

 
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Aktuell führen wir wieder eine Warteliste für freie Dauerstellplätze auf unserem Campingplatz.

 

Diese Warteliste gilt ausschließlich für leere oder leer werdende Stellplätze.

 

Wenn Sie grundsätzlich Interesse an einem Dauerstellplatz bei uns haben, freuen wir uns über eine kurze E-Mail mit ein paar Infos zu Ihnen. Es gibt keine feste Reihenfolge oder Position auf unserer Warteliste.


Wir schreiben in der Regel mehrere Interessenten gleichzeitig an, da Art, Lage und Größe der Stellplätze sehr unterschiedlich sind und nicht jeder Platz für jeden gleichermaßen geeignet ist.

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Bitte schicken Sie uns folgende Angaben:

  • Name und Vorname

  • Alter

  • Telefonnummer

  • E-Mail-Adresse

  • Wohnort

  • Ein paar Sätze zu Ihnen:
    z. B. wer Sie sind, ob Sie campingerfahren sind, warum Sie sich für unseren Platz interessieren, wie Ihre familiäre Situation aussieht (Einzelperson, Paar, Familie, Haustiere etc.) und ob Sie bestimmte Präferenzen hinsichtlich Lage, Größe oder Ausstattung des Stellplatzes haben.

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So können wir bereits im Vorfeld bessser einschätzen, ob ein Stellplatz zu Ihnen passen könnte.

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Bitte senden Sie Ihre Anfrage an: info@riedsee-camping.de (Betreff: Warteliste)

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Datenschutzhinweis

 

Mit Ihrer Anfrage erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Dauer der Warteliste speichern und verarbeiten, um Sie bei einem passenden freien Stellplatz kontaktieren zu können. Sie können der Speicherung Ihrer Daten jederzeit widersprechen oder die Löschung verlangen – eine formlose Nachricht per E-Mail genügt.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

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Für alle die bereits bei uns Dauercamper sind haben wir noch ein paar wichtige Dokumente zusammengestellt:

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Lageplan

Riedsee-Camping

Platzordnung

Riedsee-Camping

Zeiten

Platzpflege

2025

Preise Dauercamping

aktuell

Wichtige

Information

zum Gewässerschutz

Achtung: Nach § 60 StVZO dürfen nur noch Fahrzeuge, Wohnmobile oder Wohnwagen auf unseren Campingplatz, wenn für die Flüssiggasanlage eine gültige Gasprüfung vorliegt oder diese Anlage stillgelegt und verplombt ist.

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