top of page
  • AutorenbildPhilipp

Öffnung greifbar - DIE REGELN

Nach Monaten des Wartens und der Ungewissheit ist es nun endlich soweit:

Wir dürfen bald wieder öffnen!!!



Die Öffnung von Campingplatz, Restaurant und Strandbad sind nun mit vielen Regeln und Bestimmungen verbunden.

Auch bei Zutritt und Aufenthalt muss vieles beachtet werden.

Wir haben das Wichtigste für Euch auf einer Seite zusammengefasst. Bitte unbedingt lesen und nicht auf gut Glück vorbeikommen, denn geöffnet ist noch nicht!

 

Wann darf der Campingplatz öffnen?


Sobald im Schwarzwald-Baar-Kreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt dürfen der Campingplatz (für Touristen, Dauercamper und Tagesgäste), das Restaurant und das Strandbad wieder öffnen.



Wer darf auf den Campingplatz?


Mit der offiziellen Öffnung des Campingplatzes entfällt die bisherige Möglichkeit den Platz für Renovierungen, Reparaturen und Platzpflege zu besuchen.


DER ZUTRITT ZU CAMPINGPLATZ, RESTAURANT UND STRANDBAD IST DANN NUR NOCH GEIMPFTEN, GENESENEN UND GETESTETEN PERSONEN ERLAUBT!


Geimpft sind nach Corona-VO Personen mit vollständigem Impfschutz und Nachweis.


Genesen sind alle asymptomatischen Personen, die über einen Nachweis verfügen.


Getestet sind alle Personen die eine maximal 24 Stunden alte Bescheinigung über einen Corona-Schnelltest nachweisen können. Alle 72 Stunden muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden. Wir versuchen eine Testmöglichkeit auf dem Platz einzurichten (gegen Unkostenbeitrag).



Welche Regeln gelten auf dem Campingplatz?


Es gelten die allgemeinen und aktuellen Corona-Bestimmungen zu Abstand (1,5m, falls es keine physischen Infektionsschutzvorrichtungen gibt) und Masken (medizinisch oder FFP2 ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in allen geschlossenen öffentlichen Räumen).


In allen Bereichen unseres Campingplatzes kommt unser Hygienekonzept zum Einsatz.

Bitte die Aushänge an Eingang, Restaurant, Sanitärgebäude und Strandbad beachten.


Private Zusammenkünfte sind nur nach den Bestimmungen in § 10 der Corona-VO möglich.

Derzeit der eigene Haushalt mit nicht mehr als 5 Personen eines anderen Haushalts.

Geimpfte, Genesene und Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit.


Bei Verstößen behält sich Riedsee-Camping vor Platzverweise und Hausverbote auszusprechen. In bestimmten Fällen sind wir verpflichtet die Behörden zu informieren!


 

Hier gibt es die Zusammenfassung der aktuellen Corona VO als PDF-Datei.

2021-05-15_RC_Corona-Info
.pdf
Download PDF • 199KB

 

Wir sind endlich nur unglaublich glücklich, dass ein Ende bzw. ein neuer Anfang abzusehen ist. Die paar Tage halten wir auch noch durch. Wir freuen uns riesig auf Euch.


Philipp mit Familie und Team




174 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Frohes Fest!

bottom of page